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  • Meldepflicht für neue Photovoltaik-Anlagen

    Geschrieben am 14. Januar 2009 admin Keine Kommentare
    Photovoltaik- und Solaranlage auf Dach eines Einfamilienhauses

    Photovoltaik- und Solaranlage auf Dach eines Einfamilienhauses

    Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG ) verpflichtet, Standort und Leistung ihrer Anlage der Bundesnetzagentur zu melden.
    Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet. Es gelten folgende Regelungen:

    • Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur frühestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme, spätestens jedoch am Tag der Inbetriebnahme
    • die Meldung kann auch durch Dritte erfolgen (“Fachinstallateur”)
    • es müssen nur Anlagen gemeldet werden, die nach dem EEG vergütet werden (d.h. Photovoltaik-Anlagen, die ausschließlich für den Eigenverbrauch produzieren, werden nicht gemeldet).

    Das Meldeformular für PV-Anlagen der Bundesnetzagentur ist unter www.bundesnetzagentur.de zu finden.

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